Föderalismus behindert einheitlichen Vollzug
Obwohl die UV-Schutz-Verordnung bereits im Januar 2012 in Kraft getreten ist, wird durch die Sonnenstudiobetreiber immer wieder bemängelt, dass es in manchen Regionen der Bundesrepublick zu gar keinen oder sehr "laxen" Kontrollen der Umsetzung der UV-Schutz-Verordnung kommt, während in anderen Regionen mit teilweise drakonischen Geldstrafen und (dauerhaften) Studioschließungen penibel die Einhaltung kontrolliert wird. In der Konsequenz schaffen sich aus diesem Sachverhalt die Studiobetreiber eine individuelle Komfortzone, in der die Anforderungen der UVSV schlicht nicht erfüllt werden.
Aus dem veröffentlichten Prüfbericht des Landes Brandenburg für das Jahr 2014 (2012 ist die UV-Schutz-Verordnung in Kraft getreten) ergibt sich, dass:
=>in ca. 50 % der geprüften Solarien die Maximalbestrahlungsstärke (o,3 Watt erythemwirksame Bestrahlungsstärke / m²) der Geräte nicht eingehalten wurde.
=> in ca. 21 % der geprüften Solarien eine Notabschaltung fehlte oder nicht funktionierte
=> in ca. 32 % der geprüften Solarien eine Zwangsabschaltung fehlte
=> in ca. 28 % der geprüften Solarien die Testbestrahlung von 100 J/m² nicht einstellbar war
=> in ca. 54 % der Fälle kein Fachpersonal vorhanden war
Auf der Basis dieser Daten ist festzustellen, dass rund die Hälfte der in Deutschland betriebenen Solarien nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Bestrahlungsstärke entsprechen, und dass in der Hälfte der gepüften Studios kein Fachprsonal anwesend war.
Aus der Beobachtung, dass in manchen Bundesländern de facto gar keine Kontrollen stattfinden ist weiterhin zu vermuten, dass die Zahlen in diesen Bundesländern noch deutlich alarmierender sein werden. Daraus resultiert natürlich eine sehr deutliche Ungleichbehandlung der Solarienbetreiber nicht nur in unterschiedlichen Bundesländern, sondern sogar innerhalb der Kontrollbezirke innerhalb eines einzelnen Bundeslandes. Ein Zustand, der nicht nur von Solarienbetreibern zu Recht intensiv bemängelt wird, sondern auch den damit befassten Behörden durchaus bekannt ist und als "nicht optimal" bewertet wird. Insbesondere diejenigen Studiobetreiber, die im Interesse der UVSV die geforderten Richtlinien sorgfältig umsetzen, geraten in einen wirtschaftlichen Nachteil (höhere Kosten für Personalausbildung, Geräteumrüstung, Wartung etc.) gegenüber den Marktteilnehmern, die sich illegal ihre eigenen Rechtsraum schaffen und z.B. kein Fachpersonal ausbilden, die Solarien nicht auf 0,3 Watt/qm erythemwirksame Strahlung umrüsten, die Wartungsintervalle nicht einhalten oder sogar Studios vollständig ohne Personal betreiben (SB-Studios). Ein tatsächlich nicht akzepteabler Zustand.
Obwohl das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf einen möglichst einheitlichen Vollzug der UVSV drängt, führt das teilweise sehr starke Beharren der einzelnen Bundesländer auf Eigenständigkeit zu einem "föderalen Flickenteppich" in Bezug auf die Kontrolle der UVSV in der Bundesrepublick, was die UVSV in einigen Bundesländern schlicht ab absurdum - weil nicht vollzogen - führt! Insbesondere in diesen Bundesländern und Kontrollbezirken, in denen - aus welchem Grund auch immer - de facto keinerlei Kontrollen der UVSV stattfinden, häufen sich die Beschwerden der Solarienbetreiber massiv. Ein Umstand, dem das BMUB nahezu ohnmächtig gegenübersteht und deshalb inszwischen den betroffenen, "ehrlichen" Solarienbetreibern dazu rät, zivilrechtlich wegen Wettbewerbsverzerrung gegen die unlauteren Wettbewerber vorzughen. Eine Vorgehensweise, die nicht nur weitere Kosten verursacht, sondern regelmäßig von den Betroffenen als unmoralische oder unethische "Denunziation" abgelehnt wird. Mit dem Ergebnis, dass die schwarzen Schafe der Branche weiterhin ihre wirtschaftlichen Vorteile hemmungslos genießen.
Allein gelassen von "behördlichem Schutz" ist es in den letzten Monaten in unterschiedlichen Bereichen der Bundesrepublick durch kreative Studiobetreiber zu ungewöhnlichen Gegenreaktionen gekommen, mit dem Ziel, die verantwortlichen Behörden unter Druck zu setzen und letztendlich Kontrollen zu provozieren. Die Palette der Lösungsvorschläge reicht von Selbstanzeigen, über die sehr effektive Einschaltung der Presse, intensiven Telefongesprächen mit den übergeordneten Landesstellen bis hin zu anonymer "Amtshilfe" oder der "Eigenkontrolle" der unlauteren Betreiber mit Veröffentlichung der "Prüfungsergebnisse" durch die örtliche Presse oder Übergabe der Ergebnisse an die zuständigen Landesbehörden mit dem Hinweis, dass die örtlichen Behörden wenig Interesse an derartigen Kontrollen zeigen. Dabei ist grundsätzlich festzustellen, dass - so berichteten die Solarienbetreiber - die "Motivation" der verantwortlichen Behörden am schnellsten und effektivsten durch die Anzeige von Problemen bei den übergeordneten Landesbehörden mit dem Hinweis an die Presse erreicht werden konnte. Tatsächlich findet sich dazu auf der Website www.bmub.bund.de unter der Suchfunktion mit dem Stichwort "UVSV" eine Liste der in den Bundesländern zuständigen Behörden! Die auf der Website des BMUB veröffentlichten Adressen der zuständigen Stellen sind nachfolgend dargestellt (Stand: Juli 2014)
Bundesländer – Zuständigkeit § 4 NiSG und UVSV
Soweit eine unterschiedliche Zuordnung der Ministerien und der Vollzugsbehörden nach Zuständigkeit bezüglich NiSG und UVSV existiert, ist dies in der Tabelle vermerkt. Anfragen, die an das Bundesamt für Strahlenschutz oder das Bundesumweltministerium gerichtet werden, werden an die zuständigen Landesministerien und Landesbehörden weitergeleitet.
Bundesland | Zuständiges Ministerium | Zuständige Vollzugsbehörde UVSV |
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Baden-Württemberg | NiSG: Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg Referat 25 Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: +49 (0)711-123-0 Fax: +49 (0)711-123-39 99 E-Mail: poststelle@sm.bwl.de UVSV: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Baden-Württemberg Referat 44 Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Tel.: +49 (0)711-126-0 Fax: +49 (0)711-126-2881 E-Mail: poststelle@um.bwl.de |
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Bayern | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Referat 33 – Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht Rosenkavalierplatz 2 81925 München Tel.: +49 (0)89-9214-00 E-Mail: technischergefahrenschutz@stmuv.bayern.de |
Gewerbeaufsicht bei den Regierungen |
Berlin | (Bislang noch keine Zuständigkeit für den Vollzug der UV-Schutz-Verordnung festgelegt.) | |
Brandenburg | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, Brandenburg Referat 36 Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Tel.: +49 (0)331-866-0 Fax: +49 (0)331-866-5108 E-Mail: poststelle@masf.brandenburg.de |
Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) |
Bremen | Der Senator für Gesundheit Referat 44 (Pharmazie, Toxikologie, Gentechnik) Abteilung Gesundheit Bahnhofsplatz 29 28195 Bremen Tel.: +49 (0)421-361-16391 Fax: +49 (0)421-496-16391 E-Mail: Ruby.Blume-Runge@gesundheit.bremen.de |
Der Senator für Gesundheit Gewerbeaufsicht des Landes Bremen |
Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg Amt für Verbraucherschutz (Fachbehörde und zuständig für die Bekanntgabe von Prüfstellen gemäß § 6a Absatz 1 bis 3 NiSG) Abteilung Gesundheit und Umwelt Billstr. 80 20539 Hamburg Tel.: +49 (0)40-428-37-0 E-Mail: gesundheit-verbraucherschutz@bgv.hamburg.de |
Bezirksämter des Landes Hamburg |
Hessen | Hessisches Sozialministerium Abteilung III Referat III2 (Medizinprodukte, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz) Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Tel.: +49 (0)611-817-0 Fax: +49 (0)611-80-93-99 E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de |
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Mecklenburg-Vorpommern | Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Mecklenburg-Vorpommern Abteilung 3 Werderstraße 124 19055 Schwerin Tel.: +49 (0)385-588-0 Fax: +49 (0)385-588-9099 E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de |
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Niedersachsen | Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Referat 401 - Öffentlicher Gesundheitsdienst, übertragbare Krankheiten, Umwelthygiene, medizinischer Zivil- und Katastrophenschutz Postfach 141 30001 Hannover Tel.: +49 (0)511-120-0 Fax: +49 (0)511-120-4298 E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de |
Landkreise und kreisfreie Städte |
Nordrhein-Westfalen | Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW Referat 235 Horionplatz 1 40219 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211-8618-50 Fax: +49 (0)211-8618-54444 E-Mail: poststelle@mgepa.nrw.de |
Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen |
Rheinland-Pfalz | Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Rheinland-Pfalz Abteilung 6 Referat 1062 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Tel.: +49 (0)6131-16-0 Fax: +49 (0)6131-16-4646 E-Mail: poststelle@mulewf.rlp.de |
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Saarland | Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Tel.: +49 (0)681-501-00 E-Mail: poststelle@umwelt.saarland.de |
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Sachsen | § 4 NiSG (Solariennutzungsverbot): Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Postfach 100941 01079 Dresden Tel.: +49 (0)351-564-0 Fax: +49 (0)351-564-5850 E-Mail: poststelle@sms.sachsen.de UVSV: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 26 Postfach 10 03 29 01073 Dresden Tel.: +49 (0)351-564-0 Fax: +49 (0)351-564-8068 E-Mail: presse@smwa.sachsen.de |
Ortspolizeibehörden |
Sachsen-Anhalt | Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel.: +49 (0)391-567-4607 oder -4608 Fax: +49 (0)391-567-4622 E-Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de |
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Schleswig-Holstein | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel Tel.: +49 (0)431-988-0 Fax: +49 (0)431-988-5416 E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de |
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Thüringen | Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat 55 Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: +49 (0)361-37-9-00 Fax: +49 (0)361-37-9 8800 E-Mail: poststelle@tmsfg.thueringen.de |
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz |
Quelle: BMUB