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Föderalismus behindert einheitlichen Vollzug

 

Obwohl die UV-Schutz-Verordnung bereits im Januar 2012 in Kraft getreten ist, wird durch die Sonnenstudiobetreiber immer wieder bemängelt, dass es in manchen Regionen der Bundesrepublick zu gar keinen oder sehr "laxen" Kontrollen der Umsetzung der UV-Schutz-Verordnung kommt, während in anderen Regionen mit teilweise drakonischen Geldstrafen und (dauerhaften) Studioschließungen penibel die Einhaltung kontrolliert wird. In der Konsequenz schaffen sich aus diesem Sachverhalt die Studiobetreiber eine individuelle Komfortzone, in der die Anforderungen der UVSV schlicht nicht erfüllt werden.

 

Aus dem veröffentlichten Prüfbericht des Landes Brandenburg für das Jahr 2014 (2012 ist die UV-Schutz-Verordnung in Kraft getreten) ergibt sich, dass:

 

=>in ca. 50 % der geprüften Solarien die Maximalbestrahlungsstärke (o,3 Watt erythemwirksame Bestrahlungsstärke / m²) der Geräte nicht eingehalten wurde.

 

=> in ca. 21 % der geprüften Solarien eine Notabschaltung fehlte oder nicht funktionierte

 

=> in ca. 32 % der geprüften Solarien eine Zwangsabschaltung fehlte

 

=> in ca. 28 % der geprüften Solarien die Testbestrahlung von 100 J/m² nicht einstellbar war

 

=> in ca. 54 % der Fälle kein Fachpersonal vorhanden war

 

Auf der Basis dieser Daten ist festzustellen, dass rund die Hälfte der in Deutschland betriebenen Solarien nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Bestrahlungsstärke entsprechen, und dass in der Hälfte der gepüften Studios kein Fachprsonal anwesend war.

 

Aus der Beobachtung, dass in manchen Bundesländern de facto gar keine Kontrollen stattfinden ist weiterhin zu vermuten, dass die Zahlen in diesen Bundesländern noch deutlich alarmierender sein werden. Daraus resultiert natürlich eine sehr deutliche Ungleichbehandlung der Solarienbetreiber nicht nur in unterschiedlichen Bundesländern, sondern sogar innerhalb der Kontrollbezirke innerhalb eines einzelnen Bundeslandes. Ein Zustand, der nicht nur von Solarienbetreibern zu Recht intensiv bemängelt wird, sondern auch den damit befassten Behörden durchaus bekannt ist und als "nicht optimal" bewertet wird. Insbesondere diejenigen Studiobetreiber, die im Interesse der UVSV die geforderten Richtlinien sorgfältig umsetzen, geraten in einen wirtschaftlichen Nachteil (höhere Kosten für Personalausbildung, Geräteumrüstung, Wartung etc.) gegenüber den Marktteilnehmern, die sich illegal ihre eigenen Rechtsraum schaffen und z.B. kein Fachpersonal ausbilden, die Solarien nicht auf 0,3 Watt/qm erythemwirksame Strahlung umrüsten, die Wartungsintervalle nicht einhalten oder sogar Studios vollständig ohne Personal betreiben (SB-Studios). Ein tatsächlich nicht akzepteabler Zustand.

Obwohl das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf einen möglichst einheitlichen Vollzug der UVSV drängt, führt das teilweise sehr starke Beharren der einzelnen Bundesländer auf Eigenständigkeit  zu einem "föderalen Flickenteppich" in Bezug auf die Kontrolle der UVSV in der Bundesrepublick, was die UVSV in einigen Bundesländern schlicht ab absurdum - weil nicht vollzogen - führt! Insbesondere in diesen Bundesländern und Kontrollbezirken, in denen - aus welchem Grund auch immer - de facto keinerlei Kontrollen der UVSV stattfinden, häufen sich die Beschwerden der Solarienbetreiber massiv. Ein Umstand, dem das BMUB nahezu ohnmächtig gegenübersteht und deshalb inszwischen den betroffenen, "ehrlichen" Solarienbetreibern dazu rät, zivilrechtlich wegen Wettbewerbsverzerrung gegen die unlauteren Wettbewerber vorzughen. Eine Vorgehensweise, die nicht nur weitere Kosten verursacht, sondern regelmäßig von den Betroffenen als unmoralische oder unethische "Denunziation" abgelehnt wird. Mit dem Ergebnis, dass die schwarzen Schafe der Branche weiterhin ihre wirtschaftlichen Vorteile hemmungslos genießen. 

Allein gelassen von "behördlichem Schutz" ist es in den letzten Monaten in unterschiedlichen Bereichen der Bundesrepublick durch kreative Studiobetreiber zu ungewöhnlichen Gegenreaktionen gekommen, mit dem Ziel, die verantwortlichen Behörden unter Druck zu setzen und letztendlich Kontrollen zu provozieren. Die Palette der Lösungsvorschläge reicht von Selbstanzeigen, über die sehr effektive Einschaltung der Presse, intensiven Telefongesprächen mit den übergeordneten Landesstellen bis hin zu anonymer "Amtshilfe" oder der "Eigenkontrolle" der unlauteren Betreiber mit Veröffentlichung der "Prüfungsergebnisse" durch die örtliche Presse oder Übergabe der Ergebnisse an die zuständigen Landesbehörden mit dem Hinweis, dass die örtlichen Behörden wenig Interesse an derartigen Kontrollen zeigen. Dabei ist grundsätzlich festzustellen, dass - so berichteten die Solarienbetreiber - die "Motivation" der verantwortlichen Behörden am schnellsten und effektivsten durch die Anzeige von Problemen bei den übergeordneten Landesbehörden mit dem Hinweis an die Presse erreicht werden konnte. Tatsächlich findet sich dazu auf der Website www.bmub.bund.de unter der Suchfunktion mit dem Stichwort "UVSV" eine Liste der in den Bundesländern zuständigen Behörden! Die auf der Website des BMUB veröffentlichten Adressen der zuständigen Stellen sind nachfolgend dargestellt (Stand: Juli 2014)

 

Bundesländer – Zuständigkeit § 4 NiSG und UVSV

Soweit eine unterschiedliche Zuordnung der Ministerien und der Vollzugsbehörden nach Zuständigkeit bezüglich NiSG und UVSV existiert, ist dies in der Tabelle vermerkt. Anfragen, die an das Bundesamt für Strahlenschutz oder das Bundesumweltministerium gerichtet werden, werden an die zuständigen Landesministerien und Landesbehörden weitergeleitet.

 



BundeslandZuständiges MinisteriumZuständige Vollzugsbehörde UVSV
Baden-Württemberg NiSG: 
Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg Referat 25 
Schellingstraße 15 
70174 Stuttgart 
Tel.: +49 (0)711-123-0 
Fax: +49 (0)711-123-39 99 
E-Mail: poststelle@sm.bwl.de 

UVSV: 
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Baden-Württemberg Referat 44 
Kernerplatz 9 
70182 Stuttgart 
Tel.: +49 (0)711-126-0 
Fax: +49 (0)711-126-2881 
E-Mail: poststelle@um.bwl.de
 
Bayern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 33 – Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht
 
Rosenkavalierplatz 2
81925 München 
Tel.: +49 (0)89-9214-00
E-Mail: technischergefahrenschutz@stmuv.bayern.de
Gewerbeaufsicht bei den Regierungen
Berlin (Bislang noch keine Zuständigkeit für den Vollzug der UV-Schutz-Verordnung festgelegt.)  
Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, Brandenburg 
Referat 36 
Heinrich-Mann-Allee 103 
14473 Potsdam 
Tel.: +49 (0)331-866-0 
Fax: +49 (0)331-866-5108 
E-Mail: poststelle@masf.brandenburg.de
Landesamt für Arbeitsschutz (LAS)
Bremen Der Senator für Gesundheit 
Referat 44 (Pharmazie, Toxikologie, Gentechnik) 
Abteilung Gesundheit 
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen 
Tel.: +49 (0)421-361-16391
Fax: +49 (0)421-496-16391 
E-Mail: Ruby.Blume-Runge@gesundheit.bremen.de
Der Senator für Gesundheit Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg 
Amt für Verbraucherschutz 
(Fachbehörde und zuständig für die Bekanntgabe von Prüfstellen gemäß § 6a Absatz 1 bis 3 NiSG) 
Abteilung Gesundheit und Umwelt 
Billstr. 80 
20539 Hamburg 
Tel.: +49 (0)40-428-37-0 
E-Mail: gesundheit-verbraucherschutz@bgv.hamburg.de
Bezirksämter des Landes Hamburg
Hessen Hessisches Sozialministerium 
Abteilung III 
Referat III2 (Medizinprodukte, Arbeitsmedizin, Strahlenschutz) 
Dostojewskistraße 4 
65187 Wiesbaden 
Tel.: +49 (0)611-817-0 
Fax: +49 (0)611-80-93-99 
E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de
 
Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Mecklenburg-Vorpommern 
Abteilung 3 
Werderstraße 124 
19055 Schwerin 
Tel.: +49 (0)385-588-0 
Fax: +49 (0)385-588-9099 
E-Mail: poststelle@sm.mv-regierung.de
 
Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung 
Referat 401 - Öffentlicher Gesundheitsdienst, übertragbare Krankheiten, Umwelthygiene, medizinischer Zivil- und Katastrophenschutz 
Postfach 141 
30001 Hannover 
Tel.: +49 (0)511-120-0 
Fax: +49 (0)511-120-4298 
E-Mail: poststelle@ms.niedersachsen.de
Landkreise und kreisfreie Städte
Nordrhein-Westfalen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW 
Referat 235 
Horionplatz 1 
40219 Düsseldorf 
Tel.: +49 (0)211-8618-50 
Fax: +49 (0)211-8618-54444 
E-Mail: poststelle@mgepa.nrw.de
Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Rheinland-Pfalz
Abteilung 6
Referat 1062
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 (0)6131-16-0
Fax: +49 (0)6131-16-4646
E-Mail: poststelle@mulewf.rlp.de
 
Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Tel.: +49 (0)681-501-00
E-Mail: poststelle@umwelt.saarland.de
 
Sachsen § 4 NiSG (Solariennutzungsverbot): 
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Postfach 100941
01079 Dresden 
Tel.: +49 (0)351-564-0 
Fax: +49 (0)351-564-5850 
E-Mail: poststelle@sms.sachsen.de

UVSV:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Referat 26 
Postfach 10 03 29 
01073 Dresden 
Tel.: +49 (0)351-564-0 
Fax: +49 (0)351-564-8068 
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
Ortspolizeibehörden
Sachsen-Anhalt Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt 
Turmschanzenstraße 25 
39114 Magdeburg
Tel.: +49 (0)391-567-4607 oder -4608 
Fax: +49 (0)391-567-4622 
E-Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
 
Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Schleswig-Holstein 
Adolf-Westphal-Straße 4 
24143 Kiel 
Tel.: +49 (0)431-988-0 
Fax: +49 (0)431-988-5416 
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de
 
Thüringen Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 
Referat 55 
Werner-Seelenbinder-Straße 6 
99096 Erfurt
Tel.: +49 (0)361-37-9-00 
Fax: +49 (0)361-37-9 8800 
E-Mail: poststelle@tmsfg.thueringen.de
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

 

Quelle: BMUB